Donnerstag, 15. Dezember 2016

Die ABE ist da!

Herr Scheidt hat Wort gehalten und mir heute die Betriebserlaubnis für mein zukünftiges MP 2 Projekt zugeschickt. Anbei war eine Zahlungsaufforderung über 20,90 €, der ich gerne nachgekommen bin.

Die nagelneue Zweitschrift der MP 2 ABE

Die ABE erlaubt es mir nun, meine MF 2 CL mit diesem Rahmen und dieser Fahrgestellnummer in eine MP 2 (CL) umzurüsten. Als Höchstgeschwindigkeit ist nun 40 km/h erlaubt, die bei einer Motordrehzahl von 4250 U/min und einer Übersetzung von 12 zu 36 erreicht werden kann. Gefüttert wird die MP 2 demnächst mit dem Bing 1/12/260, der ebenfalls in der ABE vorgeschrieben ist und den ich als nächstes Bauteil überholen werde.

Ein wichtiger Hinweis: In der ABE steht auch ganz klar, dass die Fahrzeugbesitzer keine Änderungen an dem Fahrzeug vornehmen sollen, die vom Serienzustand (und der ist in der ABE festgelegt, z.B. Übersetzung und Vergaser, siehe oben)  abweichen, da sonst diese Betriebserlaubnis erlischt. Änderungen am Fahrzeug müssen durch den TÜV in Form eines Einzelgutachtens genehmigt werden. Eine neue ABE ist eben keine Pauschalerlaubnis für hemmungloses Tuning.

Da ich die MF 2 zu einer MP 2 umrüste, erfüllt meine Kreidler nachher die Anforderungen und die Beschreibung laut der neuen ABE, womit dann alles seine Ordnung hat.

Da Herr Scheidt freundlicherweise die vorletzte ABE-Nummer 8212c mit dem Typenschlüssel 0597 verwendet hat, die zum Baujahr meiner MF 2 passt (1979), gibt mir die ABE auch die Erlaubnis, wahlweise Drahtspeichenräder oder Leichtmetall-Verbundräder zu montieren. Ich werde  - um den Look zu erhalten - jedoch bei den Speichenrädern bleiben. Eine Übersicht aller ABE für Kreidler hat Frank Stegemann freundlicherweise auf einer Seite seines Kreidlermuseums zusammengestellt. So wie ich Herrn Scheidt verstanden habe, kann er alle dort aufgeführten ABE ausstellen (allerdings immer nur für das jeweilige Baujahr der Fahrgestellnummer), was für alle Kreidlerfans interessant sein könnte, nicht nur für MF- und MP-Besitzer.

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